Bewertungen zur Frachtabwicklung

4,6
★★★★★
EK

Elfriede Krug B.Eng.

★★★★★

Nach dem ersten Monat Zusammenarbeit kann ich bestätigen, dass die Abwicklung der Sammelgut-Sendungen nach Australien reibungslos funktioniert hat. Die Dokumentation für den Zoll war vollständig, und die Kommunikation über den Status der Lieferungen erfolgte zuverlässig. Einziger Kritikpunkt: Die initiale Einrichtung des digitalen Zugangs zum Sendungsverfolgungssystem dauerte länger als erwartet.

12. November 2024
HB

Frau Dr. Helena Brenner B.Eng.

★★★★☆

Das Feedback zur Kommunikation und zum Setup ist gemischt. Die fachliche Beratung zu den HGB-Haftungsfragen war ausgezeichnet, aber die Abstimmung der Schnittstellen zwischen unserem WMS und dem System des Dienstleisters erforderte mehrere Nachfassaktionen. Für die nächste Konsolidierung plane ich, die technischen Spezifikationen früher zu klären, um Verzögerungen zu vermeiden.

28. Oktober 2024
AM

Agnes Moritz

★★★★★

Als langjährige Kundin habe ich die Entwicklung des Service klar verfolgt. Die erneute Buchung einer intermodalen Kette von Melbourne nach Frankfurt verlief diesmal ohne die früheren Verzögerungen beim Umschlag. Die Integration der Zollpapiere in das elektronische System hat sich verbessert. Einzig die Laufzeit der Letzten Meile könnte noch optimiert werden.

15. September 2024

Kundenstimmen zur Frachtabwicklung

Unsere Mandanten und Geschäftspartner bewerten die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Logistik. Die Rückmeldungen beziehen sich auf konkrete Projekte und operative Abläufe.

Die nachfolgenden Zitate stammen aus schriftlichen Bewertungen, die im Rahmen der Qualitätssicherung erhoben wurden.

★★★★★

Die Abwicklung der Sammelgutverkehre nach Australien erfolgte termingerecht und ohne Zollverzögerungen. Besonders die Dokumentation nach HGB-Vorgaben war vorbildlich.

Elfriede Krug B.Eng.

★★★★★

Die intermodale Planung für unsere Maschinenexporte nach Singapur hat die Durchlaufzeit um 14 % reduziert. Die Kommunikation zu den Umschlagpunkten war präzise.

Frau Dr. Helena Brenner B.Eng.

★★★★☆

Die Haftungsregelung nach § 452 HGB wurde vertraglich klar gefasst. Bei einem Transportschaden gab es keine Auslegungsspielräume – das schafft Vertrauen.

Agnes Moritz

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