Nutzungsbedingungen für gewerbliche Fracht- und Logistikdienstleistungen

Rechtsgrundlagen, Haftungsregime und vertragliche Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) für die grenzüberschreitende Transportabwicklung der v.o.y.a.g.e.r.g.r.o.u.p.a.u.s.t.r.a.l.i.a.

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für alle Fracht-, Speditions- und Logistikverträge, die zwischen der v.o.y.a.g.e.r.g.r.o.u.p.a.u.s.t.r.a.l.i.a. (nachfolgend „Voyager Group“) und gewerblichen Auftraggebern geschlossen werden. Gegenstand ist die Planung, Durchführung und Überwachung intermodaler Transportketten, insbesondere im See-Land-Verkehr zwischen Australien, Asien und dem europäischen Festland. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Pflichten des Frachtführers und Sorgfaltsmaßstab

Voyager Group verpflichtet sich, die Beförderung des Gutes mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers gemäß §§ 407 ff. HGB auszuführen. Dies umfasst die Auswahl geeigneter Beförderungsmittel, die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation aller Transportvorgänge. Bei multimodalen Transporten richtet sich die Haftung nach der jeweiligen Teilstrecke, sofern die Schadensursache lokalisierbar ist; andernfalls gilt die einheitliche Haftung nach § 452 HGB.

Haftungsbeschränkung und Ausschlussgründe

Die Haftung von Voyager Group ist auf die in §§ 429–431 HGB festgelegten Höchstbeträge begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers verursacht. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Anordnungen, unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber oder Mängel des Gutes, die bei Übernahme nicht erkennbar waren. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden wird nur bei nachweislich grob fahrlässigem Verhalten gehaftet.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Voyager Group alle für die Transportdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Gefahrgutdeklarationen, Zollpapiere, Ursprungsnachweise sowie Angaben zu Wert, Art und Gewicht des Gutes. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitwirkung oder erteilt er unrichtige Auskünfte, trägt er die daraus resultierenden Verzögerungen, Mehrkosten und Haftungsrisiken selbst.

Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

Die vereinbarte Frachtvergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Voyager Group berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu verlangen. Zudem kann Voyager Group die weitere Transportdurchführung bis zum Zahlungseingang zurückhalten, sofern der Auftraggeber mit einer wesentlichen Forderung in Verzug ist.

Laufzeit, Kündigung und Änderungsvorbehalt

Einzelverträge enden mit ordnungsgemäßer Erfüllung der Transportleistung. Rahmenverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Voyager Group behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zu ändern, sofern die Änderungen nicht zu einer wesentlichen Verschiebung des vertraglichen Gleichgewichts führen. Der Auftraggeber wird über Änderungen per E-Mail informiert; widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Voyager Group und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Voyager Group in Deutschland. Voyager Group ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Für Fragen zu diesen Bedingungen steht der juristische Dienst von Voyager Group unter der E-Mail-Adresse info@voyagergroupaustralia.com zur Verfügung.

Cookie-Einstellungen Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.